Unternehmen gründen

Ausländer können in der Türkei zu denselben Bedingungen wie Staatsbürger ein Unternehmen gründen. Kleine Firmen wählen meist ein Einzelunternehmen oder eine GmbH (Ltd. Şti.); die meisten Formalitäten erledigt ein Steuerberater (Mali Müşavir).

Schritt für Schritt

  1. Wählen Sie die Rechtsform und einen Steuerberater (Mali Müşavir) – Sie brauchen ihn ohnehin für Buchhaltung und Steuererklärungen.
  2. Für eine Gesellschaft: Satzung in MERSİS erstellen, beim Notar oder Handelsregister unterschreiben und bei der Handelskammer eintragen.
  3. Beim Finanzamt anmelden; es prüft die Geschäftsadresse.
  4. Nötige Genehmigungen einholen (z. B. Gewerbeerlaubnis der Gemeinde) und Mitarbeiter bei der Sozialversicherung (SGK) anmelden.

Unterlagen

  • Reisepass (beglaubigte Übersetzung)
  • Steuernummer
  • Geschäftsadresse (Mietvertrag oder Tapu)
  • Satzung (für eine Gesellschaft)

Gut zu wissen

  • Auch für die Arbeit im eigenen Unternehmen kann eine Arbeitserlaubnis nötig sein – fragen Sie Ihren Steuerberater.

MERSİS (Handelsregister)