Unternehmen gründen
Ausländer können in der Türkei zu denselben Bedingungen wie Staatsbürger ein Unternehmen gründen. Kleine Firmen wählen meist ein Einzelunternehmen oder eine GmbH (Ltd. Şti.); die meisten Formalitäten erledigt ein Steuerberater (Mali Müşavir).
Schritt für Schritt
- Wählen Sie die Rechtsform und einen Steuerberater (Mali Müşavir) – Sie brauchen ihn ohnehin für Buchhaltung und Steuererklärungen.
- Für eine Gesellschaft: Satzung in MERSİS erstellen, beim Notar oder Handelsregister unterschreiben und bei der Handelskammer eintragen.
- Beim Finanzamt anmelden; es prüft die Geschäftsadresse.
- Nötige Genehmigungen einholen (z. B. Gewerbeerlaubnis der Gemeinde) und Mitarbeiter bei der Sozialversicherung (SGK) anmelden.
Unterlagen
- Reisepass (beglaubigte Übersetzung)
- Steuernummer
- Geschäftsadresse (Mietvertrag oder Tapu)
- Satzung (für eine Gesellschaft)
Gut zu wissen
- Auch für die Arbeit im eigenen Unternehmen kann eine Arbeitserlaubnis nötig sein – fragen Sie Ihren Steuerberater.