Strom. Tarifwechsel bei Quotenüberschreitung

Wird die von der EPDK festgelegte jährliche Stromverbrauchsgrenze (5.000 kWh/Jahr für Wohnungen) überschritten, entfällt die staatliche Subvention und der Strom wird nach dem teureren Letztversorgertarif (Son Kaynak Tedarik Tarifesi) abgerechnet. In diesem Fall können Sie bei Aydem Ihren Tarif anpassen (z. B. Wechsel zum Dreizeittarif, Abschluss eines Sondervertrags als freier Verbraucher oder Zähleroptimierung).

Schritt für Schritt

  1. Prüfen Sie Ihren Gesamtverbrauch der letzten 12 Monate auf der Aydem-Rechnung, in der App oder über e-Devlet auf Überschreitung des Grenzwerts.
  2. Wählen Sie ein passendes Tarifmodell: Wechsel vom Einheitstarif (tek zamanlı) zum Dreizeittarif (üç zamanlı: Tag 06:00–17:00, Spitze 17:00–22:00, Nacht 22:00–06:00) oder Großabnehmervertrag (Serbest Tüketici).
  3. Prüfen Sie die Abonnentengruppe: Stellen Sie sicher, dass Ihr Anschluss als Wohnraum (Mesken) und nicht als Gewerbe (Ticarethane) oder Baustrom (Şantiye) geführt wird.
  4. Beantragen Sie den Tarifwechsel persönlich im Aydem-Kundenzentrum in Fethiye oder online über das Aydem-Portal / e-Devlet.
  5. ADM Elektrik prüft Ihren intelligenten Stromzähler (Akıllı Sayaç) und programmiert ihn bei Bedarf für Mehrzeittarife um.
  6. Der neue Tarifplan tritt ab dem nächsten Abrechnungsmonat nach Genehmigung in Kraft.

Unterlagen

  • Reisepass oder Aufenthaltserlaubnis (Ausländer-ID-Nummer)
  • Aktuelle Aydem-Stromrechnung oder Vertrags-/Kontonummer
  • Tapu (Eigentumsurkunde) oder notarieller Mietvertrag
  • Gültige DASK-Erdbebenversicherungspolice
  • Antragsformular für den Tarifwechsel

Gut zu wissen

  • Der Dreizeittarif lohnt sich nur, wenn energieintensive Großverbraucher (Poolpumpe, Boiler, Wallbox) in die Nachtzeit (22:00–06:00) gelegt werden. In den Spitzenzeiten (17:00–22:00) ist der Strompreis deutlich teurer.
  • Die Jahresquote wird auf rollierender 12-Monats-Basis berechnet, nicht zwingend ab dem 1. Januar.
  • Bei großen Villen mit Pool lohnt sich die Prüfung durch einen Elektriker, ob ein separater Zähler oder Zweitvertrag technisch machbar ist.

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